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   AG Baden-Baden, 31.07.2020 - 7 C 392/19   

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AG Baden-Baden, 31.07.2020 - 7 C 392/19 (https://dejure.org/2020,27131)
AG Baden-Baden, Entscheidung vom 31.07.2020 - 7 C 392/19 (https://dejure.org/2020,27131)
AG Baden-Baden, Entscheidung vom 31. Juli 2020 - 7 C 392/19 (https://dejure.org/2020,27131)
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  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Baden-Baden, 31.07.2020 - 7 C 392/19
    Die Werkstatt ist insoweit kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (BGH, NJW 1975, 160; OLG Hamm, NZV 1995, 442).

    Dies gilt auch, wenn die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder (ggf. sogar betrügerisch) Arbeiten berechnet, die nicht oder nicht in dieser Weise ausgeführt worden sind (OLG Hamm, NZV 1995, 442; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248, 249, NJW-Spezia! 2018, 457, beckonline).

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

    Auszug aus AG Baden-Baden, 31.07.2020 - 7 C 392/19
    (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 05.02.2013 - Vi ZR 290/11 in NJW 2013, 1149 Rn. 27, beckonline).

    Erforderlich ist nur, dass ein Nutzungswille bestand und sich die zeitweise Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs ausgewirkt hat (NJW 2013, 1149 Rn. 27, beckonline).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Baden-Baden, 31.07.2020 - 7 C 392/19
    Die Werkstatt ist insoweit kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (BGH, NJW 1975, 160; OLG Hamm, NZV 1995, 442).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Baden-Baden, 31.07.2020 - 7 C 392/19
    Das Werkstattrisiko geht insofern zulasten des Schädigers (BGH, NJW 1992, 302).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus AG Baden-Baden, 31.07.2020 - 7 C 392/19
    Dies gilt auch, wenn die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder (ggf. sogar betrügerisch) Arbeiten berechnet, die nicht oder nicht in dieser Weise ausgeführt worden sind (OLG Hamm, NZV 1995, 442; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248, 249, NJW-Spezia! 2018, 457, beckonline).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Baden-Baden, 31.07.2020 - 7 C 392/19
    Der vorübergehende Fortfall der Benutzbarkeit ist deshalb bereits ein Vermögensschaden, der einen Schadensersatzanspruch zur Entstehung gelangen lässt (vgl. BGHZ 40, 345 [348 f.] = NJW 1964, 542).
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